Informationen zur Verwandtenunterstützung / Verwandtenunterstützungspflicht in der Schweiz
Verwandtenunterstützung und Steuerrecht
Einkünfte aus Verwandtenunterstützungspflicht sind für Unterstützungsberechtigten steuerfrei.
Die erbrachten Leistungen können vom Einkommen des Unterstützungspflichtigen nicht abgezogen werden. (Viele Kantone kennen hingegen einen pauschalen Sozialabzug bei Unterstützungsleistungen an erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen.)
Nicht verheiratete oder geschiedene Personen, die mit unterstützungsberechtigten Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten unterliegen dem günstigeren Steuertarif für Verheiratete.