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Verwandtenunterstützung

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Verwandtenunterstützung und Sozialversicherungsrecht

Rechtsgebiet:
Verwandtenunterstützung
Stichworte:
Verwandtenunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Unterstützungsleistungen gelten nicht als Einkommen und unterliegen somit nicht den Sozialversicherungsabgaben.
  • Allfällige Ansprüche aus Sozialversicherungsleistungen (AHV/IV-Leistungen, Krankentaggelder, ALV-Leistungen, EO-Leistungen etc.) gehen den Ansprüchen aus Verwandtenunterstützung vor. Erst wenn Sozialversicherungsleistungen zur Deckung des erforderlichen Lebensunterhalts [Vgl. Leistung für Lebensunterhalt] nicht ausreichen, kommen die bundesprivatrechtlichen Unterstützungspflichten und somit auch die Verwandtenunterstützung zum tragen.
  • Unterstützungsleistungen haben keinen Einfluss auf Höhe der Taggelder der ALV, Unfallversicherung und Militärversicherung.

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