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Verwandtenunterstützung

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Unterstützungspflichtige Verwandte

Rechtsgebiet:
Verwandtenunterstützung
Stichworte:
Verwandtenunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie hievor erwähnt müssen sich Verwandte unter Umständen gegenseitig unterstützen, in erster Linie die Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt (siehe nachfolgende Übersicht).

Verwandtschaftsverhältnis Beispiele
Blutsverwandtschaft gerader Linie Kinder – Eltern – Grosseltern
Verwandtschaft infolge Adoption Adoptivkinder – Adoptiveltern
Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig Bruder / Schwester, Tante / Onkel, Neffe / Nichte, Cousin / Cousine
Verwandtschaft infolge Heirat NICHT unterstützungspflichtig Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder

MERKE:

  • Die Unterstützungspflicht wird in der Reihenfolge der Erbberechtigung geprüft. Entferntere Verwandte können somit erst zu Unterstützungsleistungen verpflichtet werden, wenn nähere Verwandte verstorben oder finanziell nicht leistungsfähig sind.
  • Die Verwandtenunterstützung gilt allerdings nur für Verwandte, die in günstigen Verhältnissen leben

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