. .
Drucken/Print

Unterstützungspflichtige Verwandte

Verwandtschaftsverhältnis

Beispiele

Blutsverwandtschaft gerader Linie Kinder – Eltern – Grosseltern
Verwandschaft infolge Adoption Adoptivkinder – Adoptivenltern
Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig Bruder/Schwester, Tante/Onkel, Neffe/Nichte, Cousin/Cousine
Verwandschaft infolge Heirat NICHT unterstützungspflichtig Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder

MERKE:

Die Unterstützungspflicht wird in der Reihenfolge der Erbberechtigung geprüft. Entferntere Verwandte können somit erst zu Unterstützungsleistungen verpflichtet werden, wenn nähere Verwandte verstorben oder finanziell nicht leistungsfähig sind.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook