Unterstützungspflichtige Verwandte
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Verwandtschaftsverhältnis |
Beispiele |
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| Blutsverwandtschaft gerader Linie | Kinder – Eltern – Grosseltern |
| Verwandschaft infolge Adoption | Adoptivkinder – Adoptivenltern |
| Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig | Bruder/Schwester, Tante/Onkel, Neffe/Nichte, Cousin/Cousine |
| Verwandschaft infolge Heirat NICHT unterstützungspflichtig | Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder |
MERKE:
Die Unterstützungspflicht wird in der Reihenfolge der Erbberechtigung geprüft. Entferntere Verwandte können somit erst zu Unterstützungsleistungen verpflichtet werden, wenn nähere Verwandte verstorben oder finanziell nicht leistungsfähig sind.







