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Verwandtenunterstützung

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Herabsetzung der Unterstützungsleistungen

Rechtsgebiet:
Verwandtenunterstützung
Stichworte:
Verwandtenunterstützung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Gründe können die Höhe der Verwandtenunterstützungsbeiträge reduzieren oder die Unterstützungspflicht gar vollständig aufheben:

  • Bereits erbrachte Verwandtenunterstützungsleistungen (Bspw. Ausrichtung einer Leibrente zu Gunsten des Unterstützungsberechtigten; Verzicht auf Erbanteil zu Gunsten des Unterstützungsberechtigten; Naturalleistungen, wie das Anbieten einer Unterkunft, kochen etc.)
  • Bereits verbrauchter hoher Erbvorbezug
  • Nicht mehr aktuelle Steuerdaten der angeblich pflichtigen Verwandten
  • Keine oder nur verminderte Notlage der unterstützten Person
  • Vorliegen eines Enterbungsgrundes (Begehen einer schweren Straftat gegen Unterstützungspflichtigen kann zur Befreiung der Unterstützungspflicht führen)
  • Einkünfte und Vermögenswerte der unterstützten Person nicht oder nur teilweise berücksichtigt
  • „Besondere Umstände“ (Bspw. Gestörtes Beziehungsverhältnis, wie namentlich mündige Kinder, welche für ihren Vater aufkommen müssten, der seine Familienpflichten grob vernachlässigte oder sie mit Gewalt terrorisierte; jahrelanger Kontaktabbruch von Seiten der Unterstützungsberechtigten)

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